Unterschiede gesetzlicher und privater Krankenversicherung Unterschiede Krankenversicherung

Das sind die Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung

„Sind Sie Privat- oder Kassenpatient*in?“  
Diese Frage bekommen wir bei nahezu jedem Arzttermin zu hören. Bestimmt hast du auch davon gehört, dass es massive Unterschiede zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung in Deutschland gibt.  Aber was genau sind denn eigentlich die Unterschiede gesetzliche und private Krankenversicherung?   Worauf muss ich mich einstellen, wenn ich mich für die eine oder für die andere Variante interessiere und welches System kommt denn überhaupt für mich infrage?  Erfahre jetzt mehr in unserem Leistungsvergleich der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung.  

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung  

Die Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt werden, sind im Sozialversicherungsgesetzbuch V (SGB V) §12, §84/87 in Verbindung mit §106 vorgegeben. Besonders §12 muss uns interessieren, denn darin steht folgendes:  

„Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“ Das heißt also im Klartext, dass die Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, stark durch gesetzliche Vorgaben eingeschränkt werden. Ausreichend ist nicht sehr gut, zweckmäßig ist nicht komfortabel und wirtschaftlich ist billig. Übrig bleibt ein recht schmales Leistungsspektrum mit teils hohen Zuzahlungen.  

Die Leistungen der privaten Krankenversicherung  

Die Leistungen der privaten Krankenversicherungen sind wesentlich umfangreicher als die der gesetzlichen. Das liegt vor allem daran, dass für jeden Tarif einzeln ein individuelles Leistungsspektrum vereinbart wird, ganz ohne gesetzliche Vorgaben. Das bedeutet, dass du ganz allein entscheiden kannst, was deine Versicherung denn nun alles übernehmen soll. Bedenke aber immer, dass ein größeres Leistungsspektrum natürlich auch höhere Beitragskosten mit sich bringt.  


Deshalb sind die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind in §1 Abs. 2 der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) zu finden. Dort steht:   
„Vergütungen darf der Arzt nur verrechnen, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst für eine medizinisch notwendige, ärztliche Versorgung erforderlich sind.“  
Die Weltgesundheitsorganisation definiert dabei Gesundheit folgendermaßen: „Ziel ist nicht nur die bloße Abwesenheit von Krankheit und Gebrechlichkeit, sondern ein Zustand völligen physischen, geistigen und sozialen Wohlbefindens.“  

Die wichtigsten Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung auf einem Blick   

Gesetzliche Krankenversicherung  Private Krankenversicherung  
Vertrag  Annahmezwang ohne Gesundheitsprüfung Vertragsfreiheit und Wettbewerb  
Kosten  • Einkommensbezogener Beitrag nach dem Umlageverfahren  • Zuzahlungen für einige Leistungen nötig, z.B. bei bestimmten Zahnbehandlungen • Durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und der Beitragssätze sind auch weiterhin Beitragserhöhungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung zu erwarten  • Wagnisrechter Beitrag nach dem Anwartschafts-deckungsverfahren mit frei wählbarer Selbstbeteiligung • Langfristig kommt es dennoch auch hier zu Beitragserhöhungen   
Leistungen                    • Gesetzliche Vorgabe eines einheitlichen Leistungskatalogs der jederzeit geändert werden kann. •  Sachleistungsprinzip/Kostenerstattungsprinzip wählbar • Keine Leistungsgarantie  • Keine Individualität im Leistungsspektrum  • Vertragliche Vereinbarung des Leistungsumfangs • Kostenerstattungsprinzip • Leistungsgarantie • Individuell gewähltes Leistungsspektrum und freie Arzt- und Krankenhauswahl möglich
  • Annahmezwang, auch Kontrahierungszwang: Der Annahmezwang in der gesetzlichen Krankenversicherung bedeutet, dass die gesetzlichen Krankenkassen jede Person, unabhängig ihres Gesundheits- oder finanziellen Status, annehmen müssen.   
  • Umlageverfahren: Das Umlageverfahren bedeutet, dass die jüngeren Versicherten einer gesetzlichen Krankenversicherung die Kosten der älteren Versicherten mit ihren Beiträgen mittragen.  
  • Sachleistungsprinzip: Das Grundprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung, welches vorschreibt, wie und in welchem Umfang die Patient*innen versorgt werden dürfen.  
  • Wagnisrechter Beitrag: Die Beitragshöhe wird in der privaten Krankenversicherung aus dem Durchschnitt der Kosten in jungen Jahren und den zu erwartenden Kosten im Alter berechnet. Das heißt, dass zunächst ein höherer Beitrag gezahlt wird. Damit man Rücklagen für eventuell höhere Kosten im Alter ansparen kann, sogenannte „Alterungsrückstellungen“. So sollten bei guter Kalkulation zu keiner Zeit große Beitragserhöhungen notwendig sein.  
  • Anwartschaftsdeckungsverfahren: Jede*r Versicherte, sorgt für die eigenen Kosten im Alter vor. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, in der die Jungen die Kosten der Alten mit decken.  
  •  Kostenerstattungsprinzip: Der*die Patient*in geht bei seinem*ihrem Arztbesuch zunächst in Vorkasse und lässt sich die Kosten anschließend von der privaten Krankenversicherung zurückerstatten.  

Diese Krankenversicherung ist die richtige für dich  

Bist du ein*e ganz normale*r Arbeitnehmer*in, kommt für dich derzeit nur die gesetzliche Krankenversicherung infrage.  Verdienst du allerdings in ein paar Jahren ein höheres Gehalt, ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich. Ab einem Jahreseinkommen von 62.550 € (Stand 2020) bzw. 64.350 € für 2021 zählst du zu der Gruppe der gutverdienenden Angestellten, für die eine private Krankenversicherung möglich ist und sinnvoll sein kann.  Bist du Beamte*r, Selbstständige*r oder Freiberufler*in kannst du dich ebenfalls privat versichern. Ausnahmen gibt es zum Beispiel für freiberufliche Künstler*innen oder Publizist*innen, die den Leistungen der Künstlersozialkasse (KSK) unterliegen.  Das sind die Unterschiede zwischen gesetzliche und private Krankenversicherung.

Du hast noch Fragen zu Unterschiede gesetzliche und private Krankenversicherung oder brauchst Unterstützung beim Wechsel?  
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