Gesundheitssystem im EU-Vergleich
Das deutsche Gesundheitssystem im EU-Vergleich
Ein Großteil der Deutschen ist mit unserem Gesundheitssystem zufrieden.
Das ist nicht verwunderlich, denn die deutsche Gesundheitsversorgung gehört zu den besten weltweit. Doch wie genau funktioniert unser System eigentlich? Wie ist es entstanden und wie schneidet das Gesundheitssystem Deutschlands im Vergleich mit anderen EU-Staaten ab?
Ein kleines bisschen Geschichte
Im Jahr 1883 kam durch Otto von Bismarck die gesetzliche Grundlage der Krankenversicherung mit der Sozialgesetzgebung. In dieser wurde die Einführung der an einen bestimmten Einkommenshöchstsatz gebundenen Versicherungspflicht bestimmt. Aus dieser Basis entwickelte sich schließlich das bis heute gültige zweigliedrige Krankenversicherungssystem aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung.
So funktioniert das Gesundheitssystem in Deutschland
Das deutsche Krankenversicherungssystem wird auch das „gegliederte Versicherungssystem“ genannt. Das bedeutet, dass in dem System die gesetzliche Krankenversicherung als Sozialversicherung und die private Krankenversicherung als Individualversicherung gleichrangig nebeneinanderstehen. Seit dem 01. Januar 2009 gibt es in Deutschland die allgemeine Krankenversicherungspflicht.
Zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung gibt es viele Unterschiede. Die wichtigsten haben wir hier einmal gesammelt:
Vertrag:
In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht ein sogenannter „Annahmezwang“. Das bedeutet, dass die Versicherung jeden Menschen unabhängig von seinem Gesundheitszustand annehmen muss. In der privaten Krankenversicherung hingegen darf mithilfe von Gesundheits- und Bonitätsfragen eine Aufnahme geprüft werden. Es kann sein, dass eine normale Aufnahme mit oder ohne Zuschläge oder eine Ablehnung erfolgt. Im Falle einer Ablehnung muss die Person in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben und kann nicht in die private Krankenversicherung wechseln.
Beitrag:
Für die gesetzliche Krankenversicherung wird ein einkommensbezogener Beitrag nach dem Umlageverfahren festgelegt. 2025 liegt der allgemeine Beitragssatz bei 14,6 % des Einkommens, dazu kommt der Beitrag für die Pflegeversicherung und ein kassenindividueller Zusatzbeitrag. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2025 bei 1,7 %.
Die Einkommenshöhe, auf die man seinen Beitrag entrichten muss, ist nach oben begrenzt. Für 2025 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze 5.175 € monatlich. Bei einem Zusatzbeitrag von 1,7 % sind somit rund 842 € Monatsbeitrag zu zahlen, zuzüglich Pflegeversicherung – also insgesamt etwa über 900 € monatlich.
Die Beitragsbemessungsgrenze steigt jährlich an: 2010 lag sie noch bei 3.750 € monatlich.
In der privaten Krankenversicherung gibt es den „wagnisgerechten Beitrag“ nach dem Anwartschaftsdeckungsverfahren. Das bedeutet, dass jeder Versicherte gemäß den gewünschten Leistungen, seines Eintrittsalters und seines Gesundheitszustandes bei Beginn einen individuellen Beitrag zahlt. Im Beitrag der privaten Krankenversicherung sind auch gesetzlich vorgeschriebene Alterungsrückstellungen enthalten, um den Beitrag im Alter zu stabilisieren.
Diese Alterungsrückstellungen gab es früher nicht und sind heute wichtig für die Beitragsstabilität im Alter. Die gesetzliche Krankenversicherung kennt diese Rückstellungen nicht, da dort die Beiträge im Umlageverfahren direkt für aktuelle Leistungen ausgegeben werden. Kostensteigerungen durch höhere Krankheitskosten im Alter werden somit gemeinschaftlich über steigende Beiträge finanziert.
Leistungsumfang:
Die gesetzlichen Krankenversicherungen müssen sich nach einem gesetzlich vorgeschriebenen Leistungskatalog richten. Die Leistungen wurden in den letzten Jahren verbessert, etwa in der Pflegeversicherung, was aber auch zu Beitragserhöhungen führt. In der Vergangenheit wurden zahlreiche Leistungen gekürzt, um den Anstieg der Beiträge zu bremsen.
Die privaten Krankenversicherungen schließen mit jedem Versicherten eine individuelle vertragliche Vereinbarung über den Leistungsumfang ab. Du kannst selbst entscheiden, welche Leistungen dir in deiner Versicherung wichtig sind und abgedeckt sein sollten. Diese Versicherungsleistungen gelten dann über die gesamte Vertragslaufzeit und können vom Versicherer nicht einseitig gekürzt oder geändert werden.
Das sind die Vor- und Nachteile des deutschen Gesundheitssystems
Ein großer Vorteil des deutschen Gesundheitssystems ist, dass mit der Krankenversicherungspflicht jeder Bürger in Deutschland eine Grundabsicherung hat. Das ist besonders wichtig, da im Krankheitsfall Kosten für Behandlungen (z. B. ambulante Behandlungen, Bezug von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Zahnbehandlungen und -ersatz, stationäre Krankenhausbehandlungen, Kuren und Pflegebedürftigkeit) entstehen. Zu den wichtigsten Leistungen einer Krankenversicherung zählen die Absicherung von Heilbehandlungskosten und die Absicherung des Verdienstausfalls für Erwerbstätige.
Der wohl größte Nachteil des deutschen Gesundheitssystems ist, dass nicht jeder frei wählen kann, ob er gesetzlich oder privat krankenversichert sein möchte. Die Wahlmöglichkeit ist bestimmten Berufs- und Einkommensgruppen vorbehalten. Vor allem reguläre Arbeitnehmer sind hier oft benachteiligt.
Das Gesundheitssystem Deutschlands im EU-Vergleich
Im Vertrag von Lissabon ist festgelegt, dass die Europäische Union ein hohes Gesundheitsschutzniveau sicherstellen muss. Die Gesundheitspolitik der EU basiert auf einer engen Zusammenarbeit der Gesundheitssysteme der Mitgliedstaaten. Es gibt jedoch weiterhin kein einheitliches System für alle EU-Staaten, um die Eigenverantwortung der Länder zu stärken.
Das deutsche Gesundheitssystem schneidet im EU-Vergleich grundsätzlich gut ab. Das liegt vor allem am zweigliedrigen Versicherungssystem aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Im Vergleich zeigt sich: Länder mit einem gesetzlichen Einheitssystem, wie Frankreich, schneiden oft schlechter ab, weil einzelne Leistungsbereiche stärker gekürzt werden. Viele gut verdienende Franzosen schließen deshalb private Zusatzversicherungen ab, um bessere Leistungen zu erhalten.
Zudem gibt es in vielen EU-Ländern, wie Spanien, keine freie Arztwahl. Dort muss man zu einem gesetzlichen Arzt gehen. Spanien bietet zudem keine Zahnarztleistungen im gesetzlichen System an – ein klarer Vorteil des deutschen Gesundheitssystems.
Gesundheitssystem Deutschland – Luxus?
In Deutschland haben wir den Luxus, bei einer Diagnose eine zweite Meinung einholen zu können oder den Arzt zu wechseln. Im Zahnbereich gab es bereits Kürzungen, aber zumindest gibt es noch eine gesetzliche Kassenleistung.
Wie du sicher gemerkt hast, haben wir es mit unserem Gesundheitssystem in Deutschland schon ziemlich gut – besonders im Vergleich zu vielen anderen europäischen Ländern. Dennoch gibt es Bereiche, in denen Deutschland schlechter abschneidet. Zum Beispiel liegt die Sterblichkeitsrate bei Brustkrebs in Deutschland weiterhin über dem EU-Durchschnitt. Das gilt auch für andere schwere Erkrankungen.
Die Lebenserwartung privat Versicherter liegt in Deutschland rund vier Jahre höher als die von gesetzlich Versicherten. Das hat verschiedene Ursachen – sicher auch die besseren Leistungen und die freie Arztwahl, gerade bei Spezialisten und Fachärzten.
Falls du jetzt noch Fragen über das Gesundheitssystem in Deutschland hast oder dich über deine persönlichen Krankenversicherungsmöglichkeiten informieren möchtest, vereinbare noch heute dein Beratungsgespräch bei mitNORM.
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