Wer zahlt das Gehalt bei Krankheit?
Wer zahlt das Gehalt bei Krankheit? Egal, ob Grippe im Winter, ein gebrochenes Bein aus dem letzten Skiurlaub oder psychische Erkrankungen – jeder kann krank werden. Umso wichtiger ist es also zu wissen, was mit dem eigenen Gehalt passiert, wenn man mal für eine längere Zeit ausfällt.
Wer zahlt, wenn ich krank werde?
Die Zuständigkeit für die Zahlung des Gehalts im Krankheitsfall ist in Deutschland durch das Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt. Dieses legt fest, dass dein Arbeitgeber mindestens die ersten 6 Wochen deiner Krankheitszeit das volle Gehalt weiterzahlen muss, die sogenannte Lohnfortzahlung.
Nach den 6 Wochen springt die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein und übernimmt die Leistung bis ca. 80 % von deinem Nettogehalt. Mit einer zusätzlichen Krankentagegeldversicherung kannst du diese Summe auf 100 % deines Nettogehalts aufstocken.
Wie bekomme ich die Lohnfortzahlung?
Natürlich möchtest du keinesfalls auf die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verzichten. Um sie zu bekommen, muss du dich einfach nur von einem Arzt krankschreiben lassen und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) fristgerecht bei deinem Arbeitgeber einreichen. Die meisten Unternehmen verlangen nach ca. 3 Tagen Erkrankung das Einreichen einer AU.
Bei der Berechnung der Höhe deiner Lohnfortzahlung werden sogar Zuschläge, die in deiner Arbeitszeit angefallen wären, mitberücksichtigt. Warst du bspw. für mehrere Nachtschichten in der Zeit der Krankheit eingeplant, erhältst du trotzdem den hierfür berechneten Zuschlag.
Generell greift die Lohnfortzahlung für alle Krankheiten, die du „neu“ bekommst. Das bedeutet, dass wenn du z.B. an deinem ersten Arbeitstag nach einer Krankheitsphase an etwas anderem erkrankst, das Spiel von vorne losgeht und du erneut Anspruch auf eine 6-wöchige Lohnfortzahlung hast. Kommt diese neue Krankheit allerdings noch während der ersten Krankschreibung hinzu, wird die Lohnfortzahlung nicht einfach verlängert. Gleiches gilt für den Fall, dass du innerhalb von 6 Monaten nochmal an der gleichen Krankheit erkrankst. Hier greift dann die Krankenkasse in Form des Krankengeldes.
Wer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung?
Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer, Minijobber, geringfügig Beschäftigte und auch Auszubildende Anspruch auf die Entgeltfortzahlung. Die einzige Bedingung ist die, dass du seit mind. 4 Wochen im Unternehmen angestellt sein musst. Ab dem 29. Tag deines Beschäftigungsverhältnisses ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, für deine Lohnfortzahlung bei Krankheit aufzukommen. Wirst du vor dieser Frist krank, kümmert sich deine Krankenkasse darum.
Mit einer Krankschreibung vom Arzt ist die Lohnfortzahlung dann eigentlich kein Problem mehr. Auch bei einer Kur oder Reha, die medizinisch notwendig ist, erhältst du weiter dein Gehalt. Wichtig für die Entgeltfortzahlung ist nur, dass du keine Schuld an deiner Erkrankung haben darfst. Bist du aufgrund eigener Fahrlässigkeit erkrankt, z.B. weil du betrunken einen Unfall gebaut hast, verlierst du deinen Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Die wichtige Frage: Wer zahlt das Gehalt bei Krankheit? Zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn ich krank werde?
Jetzt fragst du dich vielleicht, wann die Berufsunfähigkeitsversicherung im Krankheitsfall für dich aufkommt. Sie greift, sobald du erwerbsunfähig, also langfristig nicht mehr dazu in der Lage bist, deinen Beruf auszuüben. Das Krankengeld wiederum, das von deiner Krankenkasse bezahlt wird, wenn du mehr als 6 Wochen krank bist, wird nur bei einer Arbeitsunfähigkeit gezahlt, nicht bei einer Berufsunfähigkeit. Sobald man also berufsunfähig ist, bekommt man kein Krankengeld. In diesem Fall müsste man von seinem Vermögen leben. Wenn keins vorhanden ist, bekommt man Hartz IV. Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung sichert dich für diesen Fall ab und ist deswegen trotz der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall unverzichtbar.
Noch Fragen zum Thema: „Wer zahlt das Gehalt bei Krankheit?“
Wir hoffen, du konntest die Frage beantworten: Wer zahlt das Gehalt bei Krankheit? Du hast noch Fragen oder bist auf der Suche nach der passenden Berufsunfähigkeits- oder Krankenversicherung? Dann melde dich gerne bei uns und lass dich objektiv und verbraucherschutzkonform von deinem mitNORM-Berater beraten. Jede unserer Leistungen erfolgt zu 100 % transparent und immer nach den aktuellen Kriterien des Verbraucherschutzes. Du bekommst nur Empfehlungen, die wirklich zu dir passen, weil bei uns immer dein Mehrwert im Vordergrund steht. Vereinbare jetzt deinen Termin für ein Beratungsgespräch und sichere deine Gesundheit bestmöglich ab.
Jetzt beraten lassenDiese Artikel könnten dich auch interessieren!
Gemeinsam zu deinen Zielen!
Melde dich noch heute für ein Beratungsgespräch bei uns und sichere dir deinen Finanzcheck nach Norm. Gemeinsam entwickeln wir deinen Finanzfahrplan für eine erfolgreiche Zukunft mit Sicherheit und ohne finanzielle Sorgen.
Jetzt Beratungsgespräch vereinbaren