Was kann ich als Berufseinsteiger steuerlich absetzen Steuern als Berufseinsteiger

Steuertipps für Anfänger – Was kann ich als Berufseinsteiger steuerlich absetzen?

Du bist fast fertig mit deiner Ausbildung oder dem Studium und startest bald in deinen ersten richtigen Job? Dann haben wir ein paar Steuertipps für dich, wir klären die Frage: Was kann ich als Berufseinsteiger steuerlich absetzen? Die du als Berufseinsteiger auf keinen Fall verpassen solltest. 

Während der Ausbildung oder dem Studium haben die meisten zwar hohe Kosten, aber nur geringe Einnahmen. Leider werden auch mit dem Berufseinstieg die Kosten nicht unbedingt weniger: hohe Mieten in Deutschlands Großstädten und teure Strom- oder Gasverträge. Dann soll man noch etwas fürs Alter zurücklegen. Was du dabei nicht weißt: In der Zeit nach der Berufsausbildung oder einem Studium, also zum Zeitpunkt des Berufseinstiegs, kannst du sehr viele Kosten von der Steuer absetzen.

Diese Steuertipps für Berufsanfänger solltest du kennen 

Als Berufseinsteiger kannst du von vielen verschiedenen Steuertipps profitieren.  
Nach deiner Erstausbildung, also z.B. dem Bachelorstudium oder der Berufsausbildung, kannst du alle im Jahr des Berufseinstiegs angefallenen Studienkosten als Sonderausgaben geltend machen. Bis zu einer Höhe von 6.000€ kannst du sämtliche Kosten absetzten. 

Als Berufseinsteiger nach einer Zweitausbildung, also z.B. dem Masterstudium, kannst du alle Aufwendungen als Werbungskosten absetzen, die im Rahmen deiner Zweitausbildung entstanden sind. Hier kannst du sogar die Kosten der gesamten Zeit der Zweitausbildung unbegrenzt steuerlich geltend machen. 

Gut zu wissen: Haben während deiner Studienzeit die Kosten der Ausgaben die Höhe der Einnahmen überstiegen, kannst du von einem sogenannten Verlustvortrag profitieren. Machst du in der angegebenen Zeit also deine Steuererklärung, kann das Finanzamt deinen Verlust auf zukünftige Einnahmen anrechnen. Damit kannst du später Steuern sparen. 

Das kannst du als Berufseinsteiger steuerlich absetzen 

Um die angefallenen Kosten bei der Steuererklärung abzusetzen musst du natürlich wissen, was genau du als Berufseinsteiger steuerlich absetzen kannst. Als kleine Hilfestellung haben wir dir hier einmal die gängigsten Kosten aufgelistet, die du bei der Steuer angeben kannst: 

  • Studienkosten  (Studiengebühren, die du pro Semester an die Uni oder Hochschule geleistet hast.)
  • Fahrtkosten 
  • Anschaffungskosten, z.B. für einen neuen PC als Arbeitsmittel 
  • Häusliches Arbeitszimmer, vor allem in Zeiten von Home-Office ist die Angabe besonders sinnvoll 
  • Bewerbungskosten, alle Kosten, die im Zuge deines Bewerbungsverfahrens entstanden sind, wie z.B. Kosten für Bewerbungsfotos, amtliche Beglaubigungen, Fotokopien, Bewerbungsmappen, Briefumschläge, Briefporto etc. Bei Online-Bewerbungen kannst du sogar zeitanteilig die Kosten der Internetnutzung steuerlich absetzen. Darüber hinaus ist es möglich die Kosten für Bücher oder Seminare, die du zur Vorbereitung auf das Bewerbungsverfahren gekauft hast, abzusetzen. Die Fahrtkosten für Vorstellungsgespräche, sofern diese nicht vom Unternehmen übernommen wurden. Sowie der Umzug in die Nähe des neuen Arbeitsplatzes werden übernommen. Beachte allerdings beim Einkauf neuer Kleidung für die Arbeit: Aufwendungen für Kleidung, die auch in der Freizeit getragen werden kann sind nicht abzugsfähig. Darunter gehören Kostüme, Anzüge oder Krawatten.
  • Fort- und Weiterbildungskosten 
  • Beiträge für Vorsorgeleistungen, wie z.B. Riester-Verträge oder private Rentenversicherung 

Achtung: Je nachdem, ob es sich bei dem in der Steuer angegebenen Zeitraum um deine Erst- oder um deine Zweitausbildung handelt muss angepasst werden, ob die Kosten als Sonderausgaben oder als Werbungskosten abgesetzt werden. 

Wie mache ich die Steuererklärung? 

Auch wenn du jetzt weißt, welche Steuertipps du als Berufsanfänger beachten solltest, ist das nächste große Fragezeichen wahrscheinlich die Steuererklärung. Am einfachsten gelingt sie dir online. Es gibt viele verschiedene Anbieter und Tools, die dir die Erstellung der Steuererklärung erleichtern.  

Solltest du dir dennoch unsicher sein, zögere nicht länger und hole dir professionelle Hilfe. 

Gerne gibt dir dein mitNORM-Berater einen Tipp, wo du eine qualifizierte Hilfe für die Steuererklärung und alle Fragen um das Thema Steuern als Berufseinsteiger bekommen kannst.  Ganz wichtig: Wir machen keine steuerliche Beratung, sondern bieten dir dies nur als Hilfe an. Eine ausführliche Beratung nehmen Steuerberater vor.

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Steuererklärung im Studium - Das solltest du unbedingt machen! Steuererklärung als Student

Warum du als Student eine Steuererklärung machen solltest

Steuererklärung als Student – lohnt sich das?

Viele von uns setzen sich mit dem Thema Steuererklärung erst dann auseinander, wenn sie nach dem Studium ihren ersten festen Job antreten. Vorher gehen viele davon aus, dass sich eine Steuererklärung als Student sowieso nicht lohnt. Doch diese Annahme ist ein Irrtum: Manchmal kann es sogar sehr sinnvoll sein, schon während des Studiums eine Steuererklärung einzureichen. Warum? Weil du bestimmte Ausgaben, die dir während deines Studiums entstehen, steuerlich geltend machen kannst – und das kann dir bares Geld sparen.

In diesem Beitrag erfährst du: Welche Kosten du im Studium absetzen kannst, wie das genau funktioniert und warum sich eine Steuererklärung als Student oft lohnt.


Wann sollte ich als Student eine Steuererklärung machen?

Grundsätzlich musst du als Student nur dann Steuern zahlen, wenn dein Einkommen den Grundfreibetrag von 11.784 Euro pro Jahr (Stand 2025) übersteigt. Alle Einkünfte, die darüber hinausgehen, sind steuerpflichtig. Zu deinen Einkünften zählen dabei Lohn aus Werkstudententätigkeiten, Minijobs, Praktika oder andere Jobs, die du neben dem Studium ausübst.

👉 Ausnahmen gibt es für bestimmte Einnahmen, wie etwa BAföG, Stipendien, Taschengeld oder Einkünfte aus einem Minijob bis 538 Euro monatlich. Diese sind steuerfrei und wirken sich nicht auf deine Steuerpflicht aus.

Wenn du also mehr als den Grundfreibetrag verdienst, lohnt sich eine Steuererklärung fast immer, da du dir zu viel gezahlte Lohnsteuern über eine Rückerstattung wiederholen kannst. Der Arbeitgeber behält die Lohnsteuer direkt von deinem Bruttolohn ein und führt sie ans Finanzamt ab – manchmal zu viel, weil bestimmte Kosten noch nicht berücksichtigt wurden. Über die Steuererklärung kannst du dir diesen „zu viel gezahlten“ Betrag zurückholen.

Doch auch, wenn du weniger als den Grundfreibetrag verdienst, kann eine Steuererklärung sinnvoll sein: Deine Kosten, die du während des Studiums hattest, kannst du als Verlustvortrag beim Finanzamt einreichen. Diese Verluste werden dann gespeichert und mit zukünftigen Einkünften verrechnet, sobald du nach deinem Studium ins Berufsleben startest und Steuern zahlen musst. So reduzierst du direkt in deinem ersten Berufsjahr deine Steuerlast – und hast mehr Netto vom Brutto.


Welche Kosten kann man im Studium absetzen?

Im Studium fallen viele Kosten an, die du steuerlich geltend machen kannst. Hier eine Übersicht der wichtigsten absetzbaren Ausgaben:

Studiengebühren: Dazu zählen Semesterbeiträge, Verwaltungskostenbeiträge und andere Pflichtgebühren deiner Hochschule.

Studienkredit: Hast du einen Studienkredit aufgenommen, kannst du die Zinsen der Rückzahlungen steuerlich absetzen – nicht jedoch die Tilgungsraten selbst.

Abschlussarbeit: Die Kosten für das Drucken und Binden deiner Bachelor- oder Masterarbeit kannst du ebenfalls in deiner Steuererklärung angeben.

Schreibmaterial: Alles, was du fürs Lernen und Arbeiten benötigst – von Stiften über Papier bis hin zu Druckerpatronen – kann abgesetzt werden.

Computer & Zubehör: Anschaffungen wie Laptop, Drucker, Maus, Tastatur oder auch ein Monitor sind ebenfalls steuerlich absetzbar. Je nach Preis müssen diese über mehrere Jahre abgeschrieben werden.

Unterkunftskosten: Wohnst du während des Studiums an einem Zweitwohnsitz (z. B. Unistadt) und ist dein Hauptwohnsitz bei den Eltern, kannst du die Miete deiner Zweitwohnung sowie Heimfahrten (30 Cent pro Kilometer) als Werbungskosten absetzen.

Kurs- und Prüfungsgebühren: Gebühren für Sprachkurse, Zusatzqualifikationen oder Prüfungen gehören ebenfalls zu den absetzbaren Kosten.

Fachliteratur: Alle Bücher und Materialien, die du fürs Studium benötigst, kannst du angeben – also auch Fachzeitschriften oder digitale Medien.

Mitgliedsbeiträge: Bist du Mitglied in studentischen Vereinigungen, z. B. einer Fachschaft, Studentenverbindung oder beruflichen Organisation, kannst du die Beiträge absetzen.

Fahrtkosten: Wege zwischen Wohnung und Uni, zur Bibliothek oder zu anderen Lernorten können mit 30 Cent pro Kilometer angesetzt werden – egal ob mit Fahrrad, Auto oder Bus.

Studienplatzklage: Musstest du dir mithilfe eines Anwalts deinen Studienplatz einklagen? Dann kannst du sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten steuerlich geltend machen.


Wie kann ich die Studienkosten von der Steuer absetzen?

Entscheidend ist, wo du die Kosten in deiner Steuererklärung einträgst. Hier kommt es darauf an, ob es sich um ein Erst- oder Zweitstudium handelt:

👉 Erststudium (ohne vorherige Berufsausbildung oder Studium):
Die Studienkosten kannst du nur als Sonderausgaben absetzen. Diese sind auf maximal 6.000 Euro pro Jahr (Stand 2025) begrenzt.

👉 Zweitstudium (nach vorheriger Ausbildung oder Studium):
Die Kosten gelten als Werbungskosten und sind in der Höhe unbegrenzt absetzbar. Werbungskosten sind steuerlich deutlich vorteilhafter, da du höhere Beträge absetzen kannst und einen Verlustvortrag bilden darfst.

⚠️ Der Unterschied ist wichtig: Während du bei Sonderausgaben keinen Verlustvortrag ins nächste Jahr mitnehmen kannst, ist das bei Werbungskosten möglich. Das heißt: Die Ausgaben, die du während des Studiums hattest, kannst du später mit deinem Einkommen aus dem Berufsleben verrechnen und dadurch deine Steuerlast senken.


So einfach geht’s

Hast du dich entschieden, bereits als Student eine Steuererklärung zu machen, ist es wichtig, dass du alle Belege und Nachweise sorgfältig sammelst. Dazu gehören Quittungen für Bücher, Rechnungen für den Laptop, Tickets für Heimfahrten oder Bescheide zu gezahlten Semesterbeiträgen.

💡 Tipp: Am besten führst du während deines Studiums eine kleine Buchhaltung, in der du alle Ausgaben für dein Studium dokumentierst. So hast du am Ende des Jahres alles griffbereit und sparst dir viel Zeit.

Für die konkrete Durchführung deiner Steuererklärung gibt es mittlerweile zahlreiche Online-Tools und Softwarelösungen, die dir Schritt für Schritt durch die Formulare helfen. Dennoch empfiehlt es sich, vorab mit einem Steuerexperten zu sprechen, um sicherzugehen, dass du keine absetzbaren Kosten vergisst und alles korrekt angibst.


Fazit: Lohnt sich die Steuererklärung als Student?

Ja – die Steuererklärung kann sich auch schon im Studium lohnen!
Egal, ob du während deines Studiums bereits Steuern gezahlt hast und dir zu viel gezahlte Beträge zurückholen möchtest oder ob du deine Kosten als Verlustvortrag für die Zukunft sichern willst: Mit der Steuererklärung kannst du bares Geld sparen.

Gerade Studierende im Zweitstudium oder mit höheren Ausgaben profitieren besonders, da die absetzbaren Kosten unbegrenzt als Werbungskosten angerechnet werden. Aber auch im Erststudium lohnt sich ein genauer Blick – immerhin kannst du bis zu 6.000 Euro Sonderausgaben pro Jahr geltend machen.

Du hast Fragen zur Steuererklärung, bist unsicher bei der Eintragung oder willst sichergehen, dass du keine wichtigen Punkte übersiehst? Dann vereinbare am besten noch heute dein individuelles Beratungsgespräch bei mitNORM. Wir beraten dich objektiv, transparent und verbraucherschutzkonform – damit du deine Steuererklärung optimal nutzt und kein Geld verschenkst.

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