Lohn- und Einkommenssteuer - Was ist das eigentlich? Lohnsteuer & Einkommenssteuer

Lohnsteuer und Einkommenssteuer – Was ist das eigentlich?

Wer in Deutschland einer geregelten Arbeit nachgeht, muss sein Einkommen versteuern. Bestimmt hast du schon einmal von der Lohn- und der Einkommenssteuer gehört. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die beiden Begriffe auch gerne mal gleichgesetzt. Das stimmt so aber nicht wirklich, denn die Lohn- und die Einkommenssteuer, sind zwei völlig unterschiedliche Abzüge deiner Einkünfte. Was also ist die Lohnsteuer und was die Einkommenssteuer und was davon muss ich eigentlich bezahlen? 

Was ist die Lohnsteuer? 

Um die Lohnsteuer besser zu verstehen, müssen wir erst einmal den Begriff „Lohn“ definieren: Substantiv, maskulin [der] [nach Stunden berechnete] Bezahlung für geleistete Arbeit, die dem Arbeiter bzw. der Arbeiterin täglich, wöchentlich oder monatlich ausgezahlt wird, „ein fester, niedriger, tariflicher Lohn“.  Der Lohn bezieht sich also auf ein Angestelltenverhältnis. Die Lohnsteuer, also die Steuer, die genau auf diesen Betrag anfällt, wird direkt von deinem Bruttolohn als Vorauszahlung vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt weitergeleitet. 

Wahrscheinlich kennt jeder Arbeitnehmer das Gefühl, wenn man auf der ersten Gehaltsabrechnung sieht, was vom Bruttolohn am Ende als Nettogehalt übrigbleibt. Ein Grund dafür, ist eben genau diese Lohnsteuer und die Sozialabgaben. Die Lohnsteuer greift also direkt an der Quelle deiner Einkünfte. 

Wann muss ich Lohnsteuer zahlen? 

Alle Angestellten, Minijobber, Arbeiter und alle, die geringfügig beschäftigt sind, müssen Lohnsteuer zahlen. Dabei musst du den Betrag aber wie gesagt nicht selbst von deinem Lohn abziehen und ans Finanzamt überweisen, sondern das übernimmt dein Arbeitgeber für dich. 

Wie viel ist die Lohnsteuer? 

Die genaue Höhe der Lohnsteuer wird gesetzlich festgelegt und jährlich aktualisiert. Du kannst sie nicht selbst beeinflussen, da sie anhand der Lohnsteuerklassen erhoben wird. Deine Lohnsteuerklasse ist unter anderem davon abhängig, ob du ledig oder verheiratet bist oder ob du Kinder hast. Die Berechnung deiner Lohnsteuer wird anhand deines Bruttolohns mit allen steuerpflichtigen Bestandteilen gemacht. Das sind zum Beispiel das Weihnachts- oder Urlaubsgeld, vermögensbildende Arbeitgeberbeträge oder, sofern dies für dich zutrifft, Umsatzbeteiligungen. 

Was ist die Einkommenssteuer? 

In die Einkommenssteuer zählen alle Gewinne, die du im Jahr erzielst. Dazu zählen zu deinen Einnahmen aus dem Angestelltenverhältnis weitere Einkommensarten, die versteuert werden müssen. Das sind: 

  1. Erstens: Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit 
  2. Zweitens: Einkünfte aus Kapitalvermögen 
  3. Drittens: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 
  4. Viertens: Sonstige Einkünfte 
  5. Fünftens: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 
  6. Sechstens: Einkünfte aus Gewerbebetrieb 
  7. Siebtens: Einkünfte aus selbstständiger Arbeit 

Was muss ich bei der Einkommenssteuer beachten? 

Es gibt ein paar Dinge, die du im Rahmen der Einkommenssteuer beachten solltest. Denn bist du zum Beispiel verheiratet, erhöhen sich natürlich deine Gesamteinkünfte. Auch sollten sämtliche Werbungskosten und Betriebsausgaben bereits im Vorfeld abgezogen werden. Es gibt darüber hinaus einige Freigrenzen, die berücksichtigt werden müssen, Vorsorgeaufwendungen, inkl. deiner Altersvorsorge, Sonderausgaben, Ausbildungsfreibeträge und noch viele weitere Punkte, die abzugsfähig sind. 

Spätestens ab hier ist es empfehlenswert sich entweder tief in die Materie einzulesen oder sich fachliche Unterstützung zu holen, weil bis zu diesem Zeitpunkt unter Umständen schon mehrere tausend Euro verloren gegangen sein können, wenn man sie aus Unkenntnis nicht von den Einkünften abgezogen hat. Unterm Strich bleibt dann das Einkommen, von dem noch Freibeträge für Kinder und ggf. ein Härteausgleich abgezogen werden. Das resultierende Einkommen ist nun das zu versteuernde Einkommen.  

Das solltest du noch wissen!  

  • Es lohnt sich sehr, sich schon frühzeitig mit dem Thema Einkommenssteuer zu beschäftigen: Ein Beispiel hierfür ist der Fall eines Studenten. Obwohl er im Studium noch keine Steuern zahlen muss, kann er seine Studienkosten oder auch seine Altersvorsorge als Verlustvortrag bis zu seinem ersten steuerpflichtigen Jahr mitziehen. Damit kann er sein zu versteuerndes Einkommen im ersten Jahr um seine gesamten Studienkosten/ggf. Pauschalbeiträge reduzieren. Im Schnitt sind das bis zu 5000 Euro, die er im ersten Jahr an Steuern weniger zu zahlen hat.   
  • Die Steuererklärung lohnt sich: Denn du kannst dir dein Geld teilweise in Form von Steuerrückerstattungen vom Staat zurückholen. Es passiert nämlich häufig, dass der Staat durch die Lohnsteuer höhere Summen von dir bekommt, als ihm tatsächlich zustehen. Deine Lohnsteuer wird dann mit der Einkommenssteuer im Rahmen der Steuererklärung verrechnet und in den meisten Fällen gibt es Geld zurück.  

Das Thema Steuern ist und bleibt natürlich sehr komplex. Wer keine Lust hat, sich intensiv mit der Thematik auseinanderzusetzen oder nicht riskieren will, Fehler zu machen, sollte sich immer professionelle Hilfe suchen. Wir helfen dir dabei gerne! 
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Steuererklärung im Studium - Das solltest du unbedingt machen! Steuererklärung als Student

Warum du als Student eine Steuererklärung machen solltest

Steuererklärung als Student – lohnt sich das?

Viele von uns setzen sich mit dem Thema Steuererklärung erst dann auseinander, wenn sie nach dem Studium ihren ersten festen Job antreten. Vorher gehen viele davon aus, dass sich eine Steuererklärung als Student sowieso nicht lohnt. Doch diese Annahme ist ein Irrtum: Manchmal kann es sogar sehr sinnvoll sein, schon während des Studiums eine Steuererklärung einzureichen. Warum? Weil du bestimmte Ausgaben, die dir während deines Studiums entstehen, steuerlich geltend machen kannst – und das kann dir bares Geld sparen.

In diesem Beitrag erfährst du: Welche Kosten du im Studium absetzen kannst, wie das genau funktioniert und warum sich eine Steuererklärung als Student oft lohnt.


Wann sollte ich als Student eine Steuererklärung machen?

Grundsätzlich musst du als Student nur dann Steuern zahlen, wenn dein Einkommen den Grundfreibetrag von 11.784 Euro pro Jahr (Stand 2025) übersteigt. Alle Einkünfte, die darüber hinausgehen, sind steuerpflichtig. Zu deinen Einkünften zählen dabei Lohn aus Werkstudententätigkeiten, Minijobs, Praktika oder andere Jobs, die du neben dem Studium ausübst.

👉 Ausnahmen gibt es für bestimmte Einnahmen, wie etwa BAföG, Stipendien, Taschengeld oder Einkünfte aus einem Minijob bis 538 Euro monatlich. Diese sind steuerfrei und wirken sich nicht auf deine Steuerpflicht aus.

Wenn du also mehr als den Grundfreibetrag verdienst, lohnt sich eine Steuererklärung fast immer, da du dir zu viel gezahlte Lohnsteuern über eine Rückerstattung wiederholen kannst. Der Arbeitgeber behält die Lohnsteuer direkt von deinem Bruttolohn ein und führt sie ans Finanzamt ab – manchmal zu viel, weil bestimmte Kosten noch nicht berücksichtigt wurden. Über die Steuererklärung kannst du dir diesen „zu viel gezahlten“ Betrag zurückholen.

Doch auch, wenn du weniger als den Grundfreibetrag verdienst, kann eine Steuererklärung sinnvoll sein: Deine Kosten, die du während des Studiums hattest, kannst du als Verlustvortrag beim Finanzamt einreichen. Diese Verluste werden dann gespeichert und mit zukünftigen Einkünften verrechnet, sobald du nach deinem Studium ins Berufsleben startest und Steuern zahlen musst. So reduzierst du direkt in deinem ersten Berufsjahr deine Steuerlast – und hast mehr Netto vom Brutto.


Welche Kosten kann man im Studium absetzen?

Im Studium fallen viele Kosten an, die du steuerlich geltend machen kannst. Hier eine Übersicht der wichtigsten absetzbaren Ausgaben:

Studiengebühren: Dazu zählen Semesterbeiträge, Verwaltungskostenbeiträge und andere Pflichtgebühren deiner Hochschule.

Studienkredit: Hast du einen Studienkredit aufgenommen, kannst du die Zinsen der Rückzahlungen steuerlich absetzen – nicht jedoch die Tilgungsraten selbst.

Abschlussarbeit: Die Kosten für das Drucken und Binden deiner Bachelor- oder Masterarbeit kannst du ebenfalls in deiner Steuererklärung angeben.

Schreibmaterial: Alles, was du fürs Lernen und Arbeiten benötigst – von Stiften über Papier bis hin zu Druckerpatronen – kann abgesetzt werden.

Computer & Zubehör: Anschaffungen wie Laptop, Drucker, Maus, Tastatur oder auch ein Monitor sind ebenfalls steuerlich absetzbar. Je nach Preis müssen diese über mehrere Jahre abgeschrieben werden.

Unterkunftskosten: Wohnst du während des Studiums an einem Zweitwohnsitz (z. B. Unistadt) und ist dein Hauptwohnsitz bei den Eltern, kannst du die Miete deiner Zweitwohnung sowie Heimfahrten (30 Cent pro Kilometer) als Werbungskosten absetzen.

Kurs- und Prüfungsgebühren: Gebühren für Sprachkurse, Zusatzqualifikationen oder Prüfungen gehören ebenfalls zu den absetzbaren Kosten.

Fachliteratur: Alle Bücher und Materialien, die du fürs Studium benötigst, kannst du angeben – also auch Fachzeitschriften oder digitale Medien.

Mitgliedsbeiträge: Bist du Mitglied in studentischen Vereinigungen, z. B. einer Fachschaft, Studentenverbindung oder beruflichen Organisation, kannst du die Beiträge absetzen.

Fahrtkosten: Wege zwischen Wohnung und Uni, zur Bibliothek oder zu anderen Lernorten können mit 30 Cent pro Kilometer angesetzt werden – egal ob mit Fahrrad, Auto oder Bus.

Studienplatzklage: Musstest du dir mithilfe eines Anwalts deinen Studienplatz einklagen? Dann kannst du sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten steuerlich geltend machen.


Wie kann ich die Studienkosten von der Steuer absetzen?

Entscheidend ist, wo du die Kosten in deiner Steuererklärung einträgst. Hier kommt es darauf an, ob es sich um ein Erst- oder Zweitstudium handelt:

👉 Erststudium (ohne vorherige Berufsausbildung oder Studium):
Die Studienkosten kannst du nur als Sonderausgaben absetzen. Diese sind auf maximal 6.000 Euro pro Jahr (Stand 2025) begrenzt.

👉 Zweitstudium (nach vorheriger Ausbildung oder Studium):
Die Kosten gelten als Werbungskosten und sind in der Höhe unbegrenzt absetzbar. Werbungskosten sind steuerlich deutlich vorteilhafter, da du höhere Beträge absetzen kannst und einen Verlustvortrag bilden darfst.

⚠️ Der Unterschied ist wichtig: Während du bei Sonderausgaben keinen Verlustvortrag ins nächste Jahr mitnehmen kannst, ist das bei Werbungskosten möglich. Das heißt: Die Ausgaben, die du während des Studiums hattest, kannst du später mit deinem Einkommen aus dem Berufsleben verrechnen und dadurch deine Steuerlast senken.


So einfach geht’s

Hast du dich entschieden, bereits als Student eine Steuererklärung zu machen, ist es wichtig, dass du alle Belege und Nachweise sorgfältig sammelst. Dazu gehören Quittungen für Bücher, Rechnungen für den Laptop, Tickets für Heimfahrten oder Bescheide zu gezahlten Semesterbeiträgen.

💡 Tipp: Am besten führst du während deines Studiums eine kleine Buchhaltung, in der du alle Ausgaben für dein Studium dokumentierst. So hast du am Ende des Jahres alles griffbereit und sparst dir viel Zeit.

Für die konkrete Durchführung deiner Steuererklärung gibt es mittlerweile zahlreiche Online-Tools und Softwarelösungen, die dir Schritt für Schritt durch die Formulare helfen. Dennoch empfiehlt es sich, vorab mit einem Steuerexperten zu sprechen, um sicherzugehen, dass du keine absetzbaren Kosten vergisst und alles korrekt angibst.


Fazit: Lohnt sich die Steuererklärung als Student?

Ja – die Steuererklärung kann sich auch schon im Studium lohnen!
Egal, ob du während deines Studiums bereits Steuern gezahlt hast und dir zu viel gezahlte Beträge zurückholen möchtest oder ob du deine Kosten als Verlustvortrag für die Zukunft sichern willst: Mit der Steuererklärung kannst du bares Geld sparen.

Gerade Studierende im Zweitstudium oder mit höheren Ausgaben profitieren besonders, da die absetzbaren Kosten unbegrenzt als Werbungskosten angerechnet werden. Aber auch im Erststudium lohnt sich ein genauer Blick – immerhin kannst du bis zu 6.000 Euro Sonderausgaben pro Jahr geltend machen.

Du hast Fragen zur Steuererklärung, bist unsicher bei der Eintragung oder willst sichergehen, dass du keine wichtigen Punkte übersiehst? Dann vereinbare am besten noch heute dein individuelles Beratungsgespräch bei mitNORM. Wir beraten dich objektiv, transparent und verbraucherschutzkonform – damit du deine Steuererklärung optimal nutzt und kein Geld verschenkst.

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