Wer zahlt das Gehalt wenn ich Krank werde? Wer zahlt, wenn ich krank werde?

Wer zahlt das Gehalt bei Krankheit?

Wer zahlt das Gehalt bei Krankheit? Egal, ob Grippe im Winter, ein gebrochenes Bein aus dem letzten Skiurlaub oder psychische Erkrankungen – jeder kann krank werden. Umso wichtiger ist es also zu wissen, was mit dem eigenen Gehalt passiert, wenn man mal für eine längere Zeit ausfällt.  

Wer zahlt, wenn ich krank werde? 

Die Zuständigkeit für die Zahlung des Gehalts im Krankheitsfall ist in Deutschland durch das Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt. Dieses legt fest, dass dein Arbeitgeber mindestens die ersten 6 Wochen deiner Krankheitszeit das volle Gehalt weiterzahlen muss, die sogenannte Lohnfortzahlung.  

Nach den 6 Wochen springt die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein und übernimmt die Leistung bis ca. 80 % von deinem Nettogehalt. Mit einer zusätzlichen Krankentagegeldversicherung kannst du diese Summe auf 100 % deines Nettogehalts aufstocken. 

Wie bekomme ich die Lohnfortzahlung? 

Natürlich möchtest du keinesfalls auf die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verzichten. Um sie zu bekommen, muss du dich einfach nur von einem Arzt krankschreiben lassen und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) fristgerecht bei deinem Arbeitgeber einreichen. Die meisten Unternehmen verlangen nach ca. 3 Tagen Erkrankung das Einreichen einer AU.  
Bei der Berechnung der Höhe deiner Lohnfortzahlung werden sogar Zuschläge, die in deiner Arbeitszeit angefallen wären, mitberücksichtigt. Warst du bspw. für mehrere Nachtschichten in der Zeit der Krankheit eingeplant, erhältst du trotzdem den hierfür berechneten Zuschlag. 

Generell greift die Lohnfortzahlung für alle Krankheiten, die du „neu“ bekommst. Das bedeutet, dass wenn du z.B. an deinem ersten Arbeitstag nach einer Krankheitsphase an etwas anderem erkrankst, das Spiel von vorne losgeht und du erneut Anspruch auf eine 6-wöchige Lohnfortzahlung hast. Kommt diese neue Krankheit allerdings noch während der ersten Krankschreibung hinzu, wird die Lohnfortzahlung nicht einfach verlängert. Gleiches gilt für den Fall, dass du innerhalb von 6 Monaten nochmal an der gleichen Krankheit erkrankst. Hier greift dann die Krankenkasse in Form des Krankengeldes. 

Wer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung? 

Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer, Minijobber, geringfügig Beschäftigte und auch Auszubildende Anspruch auf die Entgeltfortzahlung. Die einzige Bedingung ist die, dass du seit mind. 4 Wochen im Unternehmen angestellt sein musst. Ab dem 29. Tag deines Beschäftigungsverhältnisses ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, für deine Lohnfortzahlung bei Krankheit aufzukommen. Wirst du vor dieser Frist krank, kümmert sich deine Krankenkasse darum.

Mit einer Krankschreibung vom Arzt ist die Lohnfortzahlung dann eigentlich kein Problem mehr. Auch bei einer Kur oder Reha, die medizinisch notwendig ist, erhältst du weiter dein Gehalt. Wichtig für die Entgeltfortzahlung ist nur, dass du keine Schuld an deiner Erkrankung haben darfst. Bist du aufgrund eigener Fahrlässigkeit erkrankt, z.B. weil du betrunken einen Unfall gebaut hast, verlierst du deinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. 

Die wichtige Frage: Wer zahlt das Gehalt bei Krankheit? Zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn ich krank werde? 

Jetzt fragst du dich vielleicht, wann die Berufsunfähigkeitsversicherung im Krankheitsfall für dich aufkommt. Sie greift, sobald du erwerbsunfähig, also langfristig nicht mehr dazu in der Lage bist, deinen Beruf auszuüben. Das Krankengeld wiederum, das von deiner Krankenkasse bezahlt wird, wenn du mehr als 6 Wochen krank bist, wird nur bei einer Arbeitsunfähigkeit gezahlt, nicht bei einer Berufsunfähigkeit. Sobald man also berufsunfähig ist, bekommt man kein Krankengeld. In diesem Fall müsste man von seinem Vermögen leben. Wenn keins vorhanden ist, bekommt man Hartz IV. Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung sichert dich für diesen Fall ab und ist deswegen trotz der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall unverzichtbar. 

Noch Fragen zum Thema: „Wer zahlt das Gehalt bei Krankheit?“

Wir hoffen, du konntest die Frage beantworten: Wer zahlt das Gehalt bei Krankheit? Du hast noch Fragen oder bist auf der Suche nach der passenden Berufsunfähigkeits- oder Krankenversicherung? Dann melde dich gerne bei uns und lass dich objektiv und verbraucherschutzkonform von deinem mitNORM-Berater beraten. Jede unserer Leistungen erfolgt zu 100 % transparent und immer nach den aktuellen Kriterien des Verbraucherschutzes. Du bekommst nur Empfehlungen, die wirklich zu dir passen, weil bei uns immer dein Mehrwert im Vordergrund steht. Vereinbare jetzt deinen Termin für ein Beratungsgespräch und sichere deine Gesundheit bestmöglich ab.  

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Unterschied zwischen Vollkasko und Teilkasko Vollkasko vs. Teilkasko

Was ist der Unterschied zwischen Vollkasko oder Teilkasko?

Jeder, der in Deutschland ein Auto besitzt, muss dieses versichern. Das Minimum an Versicherungsschutz ist die Haftpflichtversicherung, ohne die man sein Fahrzeug nicht auf deutschen Straßen bewegen darf. Für einen zusätzlichen Schutz kann man zur Haftpflichtversicherung auf freiwilliger Basis noch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen. Diese sind zwar nicht verpflichtend notwendig, können dich aber vor hohen Kosten im Schadensfall bewahren.  Was ist also der Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko?

Was ist der Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko

Der größte Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko besteht im Umfang der jeweiligen Versicherungsleistungen und damit auch im Preis. Eine Vollkaskoversicherung beinhaltet automatisch die Leistungen der Teilkaskoversicherung und ist deshalb zumeist teurer als die Teilkasko. Verbraucher mit einem hohen Schadenfreiheitsrabatt (viele schadenfreie Versicherungsjahre) können eventuell dennoch mit einer Vollkaskoversicherung günstiger fahren als mit einer reinen Teilkaskoversicherung. Denn die Teilkaskoversicherung kennt keine Rabattierung für schadenfreie Jahre, die Vollkasko aber schon!

Was zahlt die Teilkasko? 

Deine Teilkaskoversicherung zahlt alle Schäden an deinem Fahrzeug, die durch Unwetter (Sturm, Hagel oder Überschwemmungen), Feuer (Brände oder Explosionen), Diebstahl (Autodiebstahl oder Diebstahl fest verbauter Fahrzeugteile, wie z.B. Radio), Glasschäden oder Tiere (Marderbiss, Wildunfall) verursacht wurden.

Aber Vorsicht beim Kleingedruckten: Bei manchen Versicherungen ist nur Haarwild versichert. Haarwild schließt z.B. Vögel oder Hunde aus. Manchmal ist auch nur ein Marderbiss und kein Biss von einem anderen Tier versichert. Du müsstest dann nachweisen, dass es ein Marder und keine Katze war. Oder es fehlt der Versicherungsschutz für die Folgeschäden in der Elektronik nach einem Tierbiss. Manche Versicherer bieten zusätzlich Schutz vor weiteren Gefahren wie z.B.  Dachlawinen. Andere Tarife wiederum nicht. Ist ein Kurzschluss mitversichert? Wenn ja, auch mit Folgeschäden wie z.B. einem daraus resultierenden Defekt des Steuergerätes? Gibt es einen Abzug bei Neu für Alt? Dann würde der Versicherer z.B. bei einer Neulackierung einen Abzug bei der Erstattung machen können und eben nur einen Teil des Schadens bezahlen. Die spezifischen Konditionen sind wirklich von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Hier lohnt sich also auf jeden Fall ein detaillierter Preis-Leistungs-Vergleich. 

Was zahlt die Vollkasko? 

Die Vollkaskoversicherung ersetzt, zu den in der Teilkasko bereits enthaltenen Leistungen, vor allem selbst verursachte Schäden am eigenen Auto. Vom Kratzer bis zum Total- oder Vandalismus- Schaden ist eigentlich alles versichert. Eine Ausnahme bilden allerdings aufgestochene Reifen, denn die werden nur dann übernommen, wenn auch andere Teile deines Fahrzeugs beschädigt wurden. Geplatzte Reifen werden meist nicht bezahlt. Bedenke, dass du bei einem Vollkaskoschaden in deinem Rabatt zurückgestuft werden kannst. Es lohnt sich also kleinere Schäden selber zu bezahlen und eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren.

Achte immer darauf, dass selbst verursachte Schäden zwar übernommen werden, es bei grob fahrlässigem Verhalten aber dazu kommen kann, dass die Versicherung sich weigert den Schaden komplett zu bezahlen. Als grob fahrlässig gilt das Überfahren einer roten Ampel oder wenn man etwas im Auto sucht und deshalb unaufmerksam ist. Es gibt aber Versicherungstarife, die eine Klausel für grobe Fahrlässigkeit anbieten, sodass dadurch verursachte Schäden mitversichert sind. 

Wann lohnt sich Vollkasko und wann Teilkasko? 

Wenn du dich jetzt fragst, wann du eine Teilkasko- zu einer Vollkaskoversicherung umwandeln solltest, kannst du dich an der folgenden Faustregel orientieren:  
Eine Teilkasko ist meist bei Fahrzeugen sinnvoll, für die sich eine Vollkaskoversicherung bereits nicht mehr lohnt, weil ihr Wert zu gering ist. Bei Neuwagen bis zu fünf Jahren solltest du über eine Vollkasko nachdenken, danach ist die Absicherung mit einer Teilkasko in der Regel ausreichend. Aber das ist natürlich davon abhängig, ob du genug freies Geld hast, um einen Schaden selber bezahlen zu können. 

Unser Tipp für dich 

Rechne immer einen Beitragsvergleich zwischen Teil- und Vollkasko. Spiele dabei mit den Selbstbeteiligungen. Manchmal ist eine Vollkasko mit 1.000 € oder mehr Selbstbeteiligung und einer reduzierten Selbstbeteiligung für Teilkaskoschäden von 150 € billiger als eine reine Teilkasko mit 150 € Selbstbehalt. Das kommt durch deinen Schadenfreiheitsrabatt und durch die Einstufung deines Fahrzeuges bei der Versicherung. Manche Autos sind für die Teilkasko in einer höheren Typklasse als bei der Vollkasko.

Bei den vielen verschiedenen Anbietern von Kfz-Versicherungen ist es eigentlich kaum möglich, den Überblick zu behalten. Auch ist es als Laie meistens schwer, die verschiedenen Leistungspakete und deren Preise miteinander zu vergleichen, weil einem oft das Knowhow darüber fehlt, welche Preise für welche Leistungen angemessen sind. Am besten lässt du dich auf der Suche nach der passenden Kfz-Versicherung von deinem persönlichen mitNORM-Berater unterstützen. Wir garantieren dir eine objektive, zu 100% transparente und verbraucherschutzkonforme Beratung, die dir wirklich etwas bringt. Du erhältst nur Empfehlungen, die an dich und deine individuelle Situation angepasst sind und kannst dich ohne Verkaufsdruck für die passende Variante entscheiden. Sichere dir dein Beratungsgespräch noch heute.  

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