Wer zahlt das Gehalt wenn ich Krank werde? Wer zahlt, wenn ich krank werde?

Wer zahlt das Gehalt bei Krankheit?

Wer zahlt das Gehalt bei Krankheit? Egal, ob Grippe im Winter, ein gebrochenes Bein aus dem letzten Skiurlaub oder psychische Erkrankungen – jeder kann krank werden. Umso wichtiger ist es also zu wissen, was mit dem eigenen Gehalt passiert, wenn man mal für eine längere Zeit ausfällt.  

Wer zahlt, wenn ich krank werde? 

Die Zuständigkeit für die Zahlung des Gehalts im Krankheitsfall ist in Deutschland durch das Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt. Dieses legt fest, dass dein Arbeitgeber mindestens die ersten 6 Wochen deiner Krankheitszeit das volle Gehalt weiterzahlen muss, die sogenannte Lohnfortzahlung.  

Nach den 6 Wochen springt die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein und übernimmt die Leistung bis ca. 80 % von deinem Nettogehalt. Mit einer zusätzlichen Krankentagegeldversicherung kannst du diese Summe auf 100 % deines Nettogehalts aufstocken. 

Wie bekomme ich die Lohnfortzahlung? 

Natürlich möchtest du keinesfalls auf die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verzichten. Um sie zu bekommen, muss du dich einfach nur von einem Arzt krankschreiben lassen und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) fristgerecht bei deinem Arbeitgeber einreichen. Die meisten Unternehmen verlangen nach ca. 3 Tagen Erkrankung das Einreichen einer AU.  
Bei der Berechnung der Höhe deiner Lohnfortzahlung werden sogar Zuschläge, die in deiner Arbeitszeit angefallen wären, mitberücksichtigt. Warst du bspw. für mehrere Nachtschichten in der Zeit der Krankheit eingeplant, erhältst du trotzdem den hierfür berechneten Zuschlag. 

Generell greift die Lohnfortzahlung für alle Krankheiten, die du „neu“ bekommst. Das bedeutet, dass wenn du z.B. an deinem ersten Arbeitstag nach einer Krankheitsphase an etwas anderem erkrankst, das Spiel von vorne losgeht und du erneut Anspruch auf eine 6-wöchige Lohnfortzahlung hast. Kommt diese neue Krankheit allerdings noch während der ersten Krankschreibung hinzu, wird die Lohnfortzahlung nicht einfach verlängert. Gleiches gilt für den Fall, dass du innerhalb von 6 Monaten nochmal an der gleichen Krankheit erkrankst. Hier greift dann die Krankenkasse in Form des Krankengeldes. 

Wer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung? 

Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer, Minijobber, geringfügig Beschäftigte und auch Auszubildende Anspruch auf die Entgeltfortzahlung. Die einzige Bedingung ist die, dass du seit mind. 4 Wochen im Unternehmen angestellt sein musst. Ab dem 29. Tag deines Beschäftigungsverhältnisses ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, für deine Lohnfortzahlung bei Krankheit aufzukommen. Wirst du vor dieser Frist krank, kümmert sich deine Krankenkasse darum.

Mit einer Krankschreibung vom Arzt ist die Lohnfortzahlung dann eigentlich kein Problem mehr. Auch bei einer Kur oder Reha, die medizinisch notwendig ist, erhältst du weiter dein Gehalt. Wichtig für die Entgeltfortzahlung ist nur, dass du keine Schuld an deiner Erkrankung haben darfst. Bist du aufgrund eigener Fahrlässigkeit erkrankt, z.B. weil du betrunken einen Unfall gebaut hast, verlierst du deinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. 

Die wichtige Frage: Wer zahlt das Gehalt bei Krankheit? Zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn ich krank werde? 

Jetzt fragst du dich vielleicht, wann die Berufsunfähigkeitsversicherung im Krankheitsfall für dich aufkommt. Sie greift, sobald du erwerbsunfähig, also langfristig nicht mehr dazu in der Lage bist, deinen Beruf auszuüben. Das Krankengeld wiederum, das von deiner Krankenkasse bezahlt wird, wenn du mehr als 6 Wochen krank bist, wird nur bei einer Arbeitsunfähigkeit gezahlt, nicht bei einer Berufsunfähigkeit. Sobald man also berufsunfähig ist, bekommt man kein Krankengeld. In diesem Fall müsste man von seinem Vermögen leben. Wenn keins vorhanden ist, bekommt man Hartz IV. Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung sichert dich für diesen Fall ab und ist deswegen trotz der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall unverzichtbar. 

Noch Fragen zum Thema: „Wer zahlt das Gehalt bei Krankheit?“

Wir hoffen, du konntest die Frage beantworten: Wer zahlt das Gehalt bei Krankheit? Du hast noch Fragen oder bist auf der Suche nach der passenden Berufsunfähigkeits- oder Krankenversicherung? Dann melde dich gerne bei uns und lass dich objektiv und verbraucherschutzkonform von deinem mitNORM-Berater beraten. Jede unserer Leistungen erfolgt zu 100 % transparent und immer nach den aktuellen Kriterien des Verbraucherschutzes. Du bekommst nur Empfehlungen, die wirklich zu dir passen, weil bei uns immer dein Mehrwert im Vordergrund steht. Vereinbare jetzt deinen Termin für ein Beratungsgespräch und sichere deine Gesundheit bestmöglich ab.  

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Vorteile des Gesundheitssystems in Deutschland im Vergleich zur EU Gesundheitssystem im EU-Vergleich

Das deutsche Gesundheitssystem im EU-Vergleich

Ein Großteil der Deutschen ist mit unserem Gesundheitssystem zufrieden.

Das ist nicht verwunderlich, denn die deutsche Gesundheitsversorgung gehört zu den besten weltweit. Doch wie genau funktioniert unser System eigentlich? Wie ist es entstanden und wie schneidet das Gesundheitssystem Deutschlands im Vergleich mit anderen EU-Staaten ab?


Ein kleines bisschen Geschichte

Im Jahr 1883 kam durch Otto von Bismarck die gesetzliche Grundlage der Krankenversicherung mit der Sozialgesetzgebung. In dieser wurde die Einführung der an einen bestimmten Einkommenshöchstsatz gebundenen Versicherungspflicht bestimmt. Aus dieser Basis entwickelte sich schließlich das bis heute gültige zweigliedrige Krankenversicherungssystem aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung.


So funktioniert das Gesundheitssystem in Deutschland

Das deutsche Krankenversicherungssystem wird auch das „gegliederte Versicherungssystem“ genannt. Das bedeutet, dass in dem System die gesetzliche Krankenversicherung als Sozialversicherung und die private Krankenversicherung als Individualversicherung gleichrangig nebeneinanderstehen. Seit dem 01. Januar 2009 gibt es in Deutschland die allgemeine Krankenversicherungspflicht.

Zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung gibt es viele Unterschiede. Die wichtigsten haben wir hier einmal gesammelt:


Vertrag:

In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht ein sogenannter „Annahmezwang“. Das bedeutet, dass die Versicherung jeden Menschen unabhängig von seinem Gesundheitszustand annehmen muss. In der privaten Krankenversicherung hingegen darf mithilfe von Gesundheits- und Bonitätsfragen eine Aufnahme geprüft werden. Es kann sein, dass eine normale Aufnahme mit oder ohne Zuschläge oder eine Ablehnung erfolgt. Im Falle einer Ablehnung muss die Person in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben und kann nicht in die private Krankenversicherung wechseln.


Beitrag:

Für die gesetzliche Krankenversicherung wird ein einkommensbezogener Beitrag nach dem Umlageverfahren festgelegt. 2025 liegt der allgemeine Beitragssatz bei 14,6 % des Einkommens, dazu kommt der Beitrag für die Pflegeversicherung und ein kassenindividueller Zusatzbeitrag. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2025 bei 1,7 %.

Die Einkommenshöhe, auf die man seinen Beitrag entrichten muss, ist nach oben begrenzt. Für 2025 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze 5.175 € monatlich. Bei einem Zusatzbeitrag von 1,7 % sind somit rund 842 € Monatsbeitrag zu zahlen, zuzüglich Pflegeversicherung – also insgesamt etwa über 900 € monatlich.

Die Beitragsbemessungsgrenze steigt jährlich an: 2010 lag sie noch bei 3.750 € monatlich.

In der privaten Krankenversicherung gibt es den „wagnisgerechten Beitrag“ nach dem Anwartschaftsdeckungsverfahren. Das bedeutet, dass jeder Versicherte gemäß den gewünschten Leistungen, seines Eintrittsalters und seines Gesundheitszustandes bei Beginn einen individuellen Beitrag zahlt. Im Beitrag der privaten Krankenversicherung sind auch gesetzlich vorgeschriebene Alterungsrückstellungen enthalten, um den Beitrag im Alter zu stabilisieren.

Diese Alterungsrückstellungen gab es früher nicht und sind heute wichtig für die Beitragsstabilität im Alter. Die gesetzliche Krankenversicherung kennt diese Rückstellungen nicht, da dort die Beiträge im Umlageverfahren direkt für aktuelle Leistungen ausgegeben werden. Kostensteigerungen durch höhere Krankheitskosten im Alter werden somit gemeinschaftlich über steigende Beiträge finanziert.


Leistungsumfang:

Die gesetzlichen Krankenversicherungen müssen sich nach einem gesetzlich vorgeschriebenen Leistungskatalog richten. Die Leistungen wurden in den letzten Jahren verbessert, etwa in der Pflegeversicherung, was aber auch zu Beitragserhöhungen führt. In der Vergangenheit wurden zahlreiche Leistungen gekürzt, um den Anstieg der Beiträge zu bremsen.

Die privaten Krankenversicherungen schließen mit jedem Versicherten eine individuelle vertragliche Vereinbarung über den Leistungsumfang ab. Du kannst selbst entscheiden, welche Leistungen dir in deiner Versicherung wichtig sind und abgedeckt sein sollten. Diese Versicherungsleistungen gelten dann über die gesamte Vertragslaufzeit und können vom Versicherer nicht einseitig gekürzt oder geändert werden.


Das sind die Vor- und Nachteile des deutschen Gesundheitssystems

Ein großer Vorteil des deutschen Gesundheitssystems ist, dass mit der Krankenversicherungspflicht jeder Bürger in Deutschland eine Grundabsicherung hat. Das ist besonders wichtig, da im Krankheitsfall Kosten für Behandlungen (z. B. ambulante Behandlungen, Bezug von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Zahnbehandlungen und -ersatz, stationäre Krankenhausbehandlungen, Kuren und Pflegebedürftigkeit) entstehen. Zu den wichtigsten Leistungen einer Krankenversicherung zählen die Absicherung von Heilbehandlungskosten und die Absicherung des Verdienstausfalls für Erwerbstätige.

Der wohl größte Nachteil des deutschen Gesundheitssystems ist, dass nicht jeder frei wählen kann, ob er gesetzlich oder privat krankenversichert sein möchte. Die Wahlmöglichkeit ist bestimmten Berufs- und Einkommensgruppen vorbehalten. Vor allem reguläre Arbeitnehmer sind hier oft benachteiligt.


Das Gesundheitssystem Deutschlands im EU-Vergleich

Im Vertrag von Lissabon ist festgelegt, dass die Europäische Union ein hohes Gesundheitsschutzniveau sicherstellen muss. Die Gesundheitspolitik der EU basiert auf einer engen Zusammenarbeit der Gesundheitssysteme der Mitgliedstaaten. Es gibt jedoch weiterhin kein einheitliches System für alle EU-Staaten, um die Eigenverantwortung der Länder zu stärken.

Das deutsche Gesundheitssystem schneidet im EU-Vergleich grundsätzlich gut ab. Das liegt vor allem am zweigliedrigen Versicherungssystem aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Im Vergleich zeigt sich: Länder mit einem gesetzlichen Einheitssystem, wie Frankreich, schneiden oft schlechter ab, weil einzelne Leistungsbereiche stärker gekürzt werden. Viele gut verdienende Franzosen schließen deshalb private Zusatzversicherungen ab, um bessere Leistungen zu erhalten.

Zudem gibt es in vielen EU-Ländern, wie Spanien, keine freie Arztwahl. Dort muss man zu einem gesetzlichen Arzt gehen. Spanien bietet zudem keine Zahnarztleistungen im gesetzlichen System an – ein klarer Vorteil des deutschen Gesundheitssystems.


Gesundheitssystem Deutschland – Luxus?

In Deutschland haben wir den Luxus, bei einer Diagnose eine zweite Meinung einholen zu können oder den Arzt zu wechseln. Im Zahnbereich gab es bereits Kürzungen, aber zumindest gibt es noch eine gesetzliche Kassenleistung.

Wie du sicher gemerkt hast, haben wir es mit unserem Gesundheitssystem in Deutschland schon ziemlich gut – besonders im Vergleich zu vielen anderen europäischen Ländern. Dennoch gibt es Bereiche, in denen Deutschland schlechter abschneidet. Zum Beispiel liegt die Sterblichkeitsrate bei Brustkrebs in Deutschland weiterhin über dem EU-Durchschnitt. Das gilt auch für andere schwere Erkrankungen.

Die Lebenserwartung privat Versicherter liegt in Deutschland rund vier Jahre höher als die von gesetzlich Versicherten. Das hat verschiedene Ursachen – sicher auch die besseren Leistungen und die freie Arztwahl, gerade bei Spezialisten und Fachärzten.


Falls du jetzt noch Fragen über das Gesundheitssystem in Deutschland hast oder dich über deine persönlichen Krankenversicherungsmöglichkeiten informieren möchtest, vereinbare noch heute dein Beratungsgespräch bei mitNORM.

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