Vorteile des Gesundheitssystems in Deutschland im Vergleich zur EU Gesundheitssystem im EU-Vergleich

Das deutsche Gesundheitssystem im EU-Vergleich

Ein Großteil der Deutschen ist mit unserem Gesundheitssystem zufrieden.

Das ist nicht verwunderlich, denn die deutsche Gesundheitsversorgung gehört zu den besten weltweit. Doch wie genau funktioniert unser System eigentlich? Wie ist es entstanden und wie schneidet das Gesundheitssystem Deutschlands im Vergleich mit anderen EU-Staaten ab?


Ein kleines bisschen Geschichte

Im Jahr 1883 kam durch Otto von Bismarck die gesetzliche Grundlage der Krankenversicherung mit der Sozialgesetzgebung. In dieser wurde die Einführung der an einen bestimmten Einkommenshöchstsatz gebundenen Versicherungspflicht bestimmt. Aus dieser Basis entwickelte sich schließlich das bis heute gültige zweigliedrige Krankenversicherungssystem aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung.


So funktioniert das Gesundheitssystem in Deutschland

Das deutsche Krankenversicherungssystem wird auch das „gegliederte Versicherungssystem“ genannt. Das bedeutet, dass in dem System die gesetzliche Krankenversicherung als Sozialversicherung und die private Krankenversicherung als Individualversicherung gleichrangig nebeneinanderstehen. Seit dem 01. Januar 2009 gibt es in Deutschland die allgemeine Krankenversicherungspflicht.

Zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung gibt es viele Unterschiede. Die wichtigsten haben wir hier einmal gesammelt:


Vertrag:

In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht ein sogenannter „Annahmezwang“. Das bedeutet, dass die Versicherung jeden Menschen unabhängig von seinem Gesundheitszustand annehmen muss. In der privaten Krankenversicherung hingegen darf mithilfe von Gesundheits- und Bonitätsfragen eine Aufnahme geprüft werden. Es kann sein, dass eine normale Aufnahme mit oder ohne Zuschläge oder eine Ablehnung erfolgt. Im Falle einer Ablehnung muss die Person in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben und kann nicht in die private Krankenversicherung wechseln.


Beitrag:

Für die gesetzliche Krankenversicherung wird ein einkommensbezogener Beitrag nach dem Umlageverfahren festgelegt. 2025 liegt der allgemeine Beitragssatz bei 14,6 % des Einkommens, dazu kommt der Beitrag für die Pflegeversicherung und ein kassenindividueller Zusatzbeitrag. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2025 bei 1,7 %.

Die Einkommenshöhe, auf die man seinen Beitrag entrichten muss, ist nach oben begrenzt. Für 2025 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze 5.175 € monatlich. Bei einem Zusatzbeitrag von 1,7 % sind somit rund 842 € Monatsbeitrag zu zahlen, zuzüglich Pflegeversicherung – also insgesamt etwa über 900 € monatlich.

Die Beitragsbemessungsgrenze steigt jährlich an: 2010 lag sie noch bei 3.750 € monatlich.

In der privaten Krankenversicherung gibt es den „wagnisgerechten Beitrag“ nach dem Anwartschaftsdeckungsverfahren. Das bedeutet, dass jeder Versicherte gemäß den gewünschten Leistungen, seines Eintrittsalters und seines Gesundheitszustandes bei Beginn einen individuellen Beitrag zahlt. Im Beitrag der privaten Krankenversicherung sind auch gesetzlich vorgeschriebene Alterungsrückstellungen enthalten, um den Beitrag im Alter zu stabilisieren.

Diese Alterungsrückstellungen gab es früher nicht und sind heute wichtig für die Beitragsstabilität im Alter. Die gesetzliche Krankenversicherung kennt diese Rückstellungen nicht, da dort die Beiträge im Umlageverfahren direkt für aktuelle Leistungen ausgegeben werden. Kostensteigerungen durch höhere Krankheitskosten im Alter werden somit gemeinschaftlich über steigende Beiträge finanziert.


Leistungsumfang:

Die gesetzlichen Krankenversicherungen müssen sich nach einem gesetzlich vorgeschriebenen Leistungskatalog richten. Die Leistungen wurden in den letzten Jahren verbessert, etwa in der Pflegeversicherung, was aber auch zu Beitragserhöhungen führt. In der Vergangenheit wurden zahlreiche Leistungen gekürzt, um den Anstieg der Beiträge zu bremsen.

Die privaten Krankenversicherungen schließen mit jedem Versicherten eine individuelle vertragliche Vereinbarung über den Leistungsumfang ab. Du kannst selbst entscheiden, welche Leistungen dir in deiner Versicherung wichtig sind und abgedeckt sein sollten. Diese Versicherungsleistungen gelten dann über die gesamte Vertragslaufzeit und können vom Versicherer nicht einseitig gekürzt oder geändert werden.


Das sind die Vor- und Nachteile des deutschen Gesundheitssystems

Ein großer Vorteil des deutschen Gesundheitssystems ist, dass mit der Krankenversicherungspflicht jeder Bürger in Deutschland eine Grundabsicherung hat. Das ist besonders wichtig, da im Krankheitsfall Kosten für Behandlungen (z. B. ambulante Behandlungen, Bezug von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Zahnbehandlungen und -ersatz, stationäre Krankenhausbehandlungen, Kuren und Pflegebedürftigkeit) entstehen. Zu den wichtigsten Leistungen einer Krankenversicherung zählen die Absicherung von Heilbehandlungskosten und die Absicherung des Verdienstausfalls für Erwerbstätige.

Der wohl größte Nachteil des deutschen Gesundheitssystems ist, dass nicht jeder frei wählen kann, ob er gesetzlich oder privat krankenversichert sein möchte. Die Wahlmöglichkeit ist bestimmten Berufs- und Einkommensgruppen vorbehalten. Vor allem reguläre Arbeitnehmer sind hier oft benachteiligt.


Das Gesundheitssystem Deutschlands im EU-Vergleich

Im Vertrag von Lissabon ist festgelegt, dass die Europäische Union ein hohes Gesundheitsschutzniveau sicherstellen muss. Die Gesundheitspolitik der EU basiert auf einer engen Zusammenarbeit der Gesundheitssysteme der Mitgliedstaaten. Es gibt jedoch weiterhin kein einheitliches System für alle EU-Staaten, um die Eigenverantwortung der Länder zu stärken.

Das deutsche Gesundheitssystem schneidet im EU-Vergleich grundsätzlich gut ab. Das liegt vor allem am zweigliedrigen Versicherungssystem aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Im Vergleich zeigt sich: Länder mit einem gesetzlichen Einheitssystem, wie Frankreich, schneiden oft schlechter ab, weil einzelne Leistungsbereiche stärker gekürzt werden. Viele gut verdienende Franzosen schließen deshalb private Zusatzversicherungen ab, um bessere Leistungen zu erhalten.

Zudem gibt es in vielen EU-Ländern, wie Spanien, keine freie Arztwahl. Dort muss man zu einem gesetzlichen Arzt gehen. Spanien bietet zudem keine Zahnarztleistungen im gesetzlichen System an – ein klarer Vorteil des deutschen Gesundheitssystems.


Gesundheitssystem Deutschland – Luxus?

In Deutschland haben wir den Luxus, bei einer Diagnose eine zweite Meinung einholen zu können oder den Arzt zu wechseln. Im Zahnbereich gab es bereits Kürzungen, aber zumindest gibt es noch eine gesetzliche Kassenleistung.

Wie du sicher gemerkt hast, haben wir es mit unserem Gesundheitssystem in Deutschland schon ziemlich gut – besonders im Vergleich zu vielen anderen europäischen Ländern. Dennoch gibt es Bereiche, in denen Deutschland schlechter abschneidet. Zum Beispiel liegt die Sterblichkeitsrate bei Brustkrebs in Deutschland weiterhin über dem EU-Durchschnitt. Das gilt auch für andere schwere Erkrankungen.

Die Lebenserwartung privat Versicherter liegt in Deutschland rund vier Jahre höher als die von gesetzlich Versicherten. Das hat verschiedene Ursachen – sicher auch die besseren Leistungen und die freie Arztwahl, gerade bei Spezialisten und Fachärzten.


Falls du jetzt noch Fragen über das Gesundheitssystem in Deutschland hast oder dich über deine persönlichen Krankenversicherungsmöglichkeiten informieren möchtest, vereinbare noch heute dein Beratungsgespräch bei mitNORM.

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Unterschiede gesetzlicher und privater Krankenversicherung Unterschiede Krankenversicherung

Das sind die Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung

„Sind Sie Privat- oder Kassenpatient*in?“  
Diese Frage bekommen wir bei nahezu jedem Arzttermin zu hören. Bestimmt hast du auch davon gehört, dass es massive Unterschiede zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung in Deutschland gibt.  Aber was genau sind denn eigentlich die Unterschiede gesetzliche und private Krankenversicherung?   Worauf muss ich mich einstellen, wenn ich mich für die eine oder für die andere Variante interessiere und welches System kommt denn überhaupt für mich infrage?  Erfahre jetzt mehr in unserem Leistungsvergleich der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung.  

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung  

Die Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt werden, sind im Sozialversicherungsgesetzbuch V (SGB V) §12, §84/87 in Verbindung mit §106 vorgegeben. Besonders §12 muss uns interessieren, denn darin steht folgendes:  

„Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“ Das heißt also im Klartext, dass die Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, stark durch gesetzliche Vorgaben eingeschränkt werden. Ausreichend ist nicht sehr gut, zweckmäßig ist nicht komfortabel und wirtschaftlich ist billig. Übrig bleibt ein recht schmales Leistungsspektrum mit teils hohen Zuzahlungen.  

Die Leistungen der privaten Krankenversicherung  

Die Leistungen der privaten Krankenversicherungen sind wesentlich umfangreicher als die der gesetzlichen. Das liegt vor allem daran, dass für jeden Tarif einzeln ein individuelles Leistungsspektrum vereinbart wird, ganz ohne gesetzliche Vorgaben. Das bedeutet, dass du ganz allein entscheiden kannst, was deine Versicherung denn nun alles übernehmen soll. Bedenke aber immer, dass ein größeres Leistungsspektrum natürlich auch höhere Beitragskosten mit sich bringt.  


Deshalb sind die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind in §1 Abs. 2 der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) zu finden. Dort steht:   
„Vergütungen darf der Arzt nur verrechnen, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst für eine medizinisch notwendige, ärztliche Versorgung erforderlich sind.“  
Die Weltgesundheitsorganisation definiert dabei Gesundheit folgendermaßen: „Ziel ist nicht nur die bloße Abwesenheit von Krankheit und Gebrechlichkeit, sondern ein Zustand völligen physischen, geistigen und sozialen Wohlbefindens.“  

Die wichtigsten Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung auf einem Blick   

Gesetzliche Krankenversicherung  Private Krankenversicherung  
Vertrag  Annahmezwang ohne Gesundheitsprüfung Vertragsfreiheit und Wettbewerb  
Kosten  • Einkommensbezogener Beitrag nach dem Umlageverfahren  • Zuzahlungen für einige Leistungen nötig, z.B. bei bestimmten Zahnbehandlungen • Durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und der Beitragssätze sind auch weiterhin Beitragserhöhungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung zu erwarten  • Wagnisrechter Beitrag nach dem Anwartschafts-deckungsverfahren mit frei wählbarer Selbstbeteiligung • Langfristig kommt es dennoch auch hier zu Beitragserhöhungen   
Leistungen                    • Gesetzliche Vorgabe eines einheitlichen Leistungskatalogs der jederzeit geändert werden kann. •  Sachleistungsprinzip/Kostenerstattungsprinzip wählbar • Keine Leistungsgarantie  • Keine Individualität im Leistungsspektrum  • Vertragliche Vereinbarung des Leistungsumfangs • Kostenerstattungsprinzip • Leistungsgarantie • Individuell gewähltes Leistungsspektrum und freie Arzt- und Krankenhauswahl möglich
  • Annahmezwang, auch Kontrahierungszwang: Der Annahmezwang in der gesetzlichen Krankenversicherung bedeutet, dass die gesetzlichen Krankenkassen jede Person, unabhängig ihres Gesundheits- oder finanziellen Status, annehmen müssen.   
  • Umlageverfahren: Das Umlageverfahren bedeutet, dass die jüngeren Versicherten einer gesetzlichen Krankenversicherung die Kosten der älteren Versicherten mit ihren Beiträgen mittragen.  
  • Sachleistungsprinzip: Das Grundprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung, welches vorschreibt, wie und in welchem Umfang die Patient*innen versorgt werden dürfen.  
  • Wagnisrechter Beitrag: Die Beitragshöhe wird in der privaten Krankenversicherung aus dem Durchschnitt der Kosten in jungen Jahren und den zu erwartenden Kosten im Alter berechnet. Das heißt, dass zunächst ein höherer Beitrag gezahlt wird. Damit man Rücklagen für eventuell höhere Kosten im Alter ansparen kann, sogenannte „Alterungsrückstellungen“. So sollten bei guter Kalkulation zu keiner Zeit große Beitragserhöhungen notwendig sein.  
  • Anwartschaftsdeckungsverfahren: Jede*r Versicherte, sorgt für die eigenen Kosten im Alter vor. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, in der die Jungen die Kosten der Alten mit decken.  
  •  Kostenerstattungsprinzip: Der*die Patient*in geht bei seinem*ihrem Arztbesuch zunächst in Vorkasse und lässt sich die Kosten anschließend von der privaten Krankenversicherung zurückerstatten.  

Diese Krankenversicherung ist die richtige für dich  

Bist du ein*e ganz normale*r Arbeitnehmer*in, kommt für dich derzeit nur die gesetzliche Krankenversicherung infrage.  Verdienst du allerdings in ein paar Jahren ein höheres Gehalt, ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich. Ab einem Jahreseinkommen von 62.550 € (Stand 2020) bzw. 64.350 € für 2025 zählst du zu der Gruppe der gutverdienenden Angestellten, für die eine private Krankenversicherung möglich ist und sinnvoll sein kann.  Bist du Beamte*r, Selbstständige*r oder Freiberufler*in kannst du dich ebenfalls privat versichern. Ausnahmen gibt es zum Beispiel für freiberufliche Künstler*innen oder Publizist*innen, die den Leistungen der Künstlersozialkasse (KSK) unterliegen.  Das sind die Unterschiede zwischen gesetzliche und private Krankenversicherung.

Du hast noch Fragen zu Unterschiede gesetzliche und private Krankenversicherung oder brauchst Unterstützung beim Wechsel?  
Dann melde dich noch heute bei uns und vereinbare dein persönliches Beratungsgespräch bei deiner mitNORM.   

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